News & Termine | Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
am 28.04.23 um 19.00 Uhr beginnt das nächste Aufbauseminar. Um wirklich dabei sein zu können, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich!
Neu, Öffnungszeiten
Ab sofort ist das Büro von 15.00 - 18.00 Uhr montags, dienstags, donnerstags und freitags geöffnet, sowie samstags von 11.00 - 14.00 Uhr.
email: info@fahrschulaction.de
CORONAVIRUS
Theorieprüfungen können gebucht werden.
Ab 17.05.21 findet der Theorieunterricht wieder in der Fahrschule statt:
Montags und donnerstags von 19.00 - 20.30 Uhr
Motorradunterrichte ab Anfang März 2023:
mittwochs von 18.00 - 19.30 Uhr.
Anmeldungen dafür (außer mittwochs) telefonisch jeweils an den Tagen ab 15.00 Uhr.
Schlüsselzahl B 196
Wir weisen darauf hin, dass die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B nicht der Führerschein Klasse A1 ist!! Dadurch ist es ausgeschlossen, Aufstiegsprüfungen auf A2 zu absolvieren.
Fest steht auf jeden Fall, dass eine theoretische A-Ausbildung (4 Doppelstunden Theorie) und eine praktische Motorrad-Ausbildung von mindestens 5 Doppelstunden, darin enthalten auch Überland- und Autobahnfahrten absolviert werden müssen. Für jemanden, der noch nie auf einem Motorrad ausgebildet wurde, ist das nach unserer Erfahrung allerdings zu wenig, es können also auch mehr als die 5 Doppelstunden nötig sein..
Es wird nur eine Bescheinigung unsererseits geben, wenn wir wirklich sicher sind, dass sich niemand selbst gefährdet!
Außerdem erwarten wir, dass der B 196-Anwärter schon zur 1. Fahrstunde seine komplette Motorradbekleidung mitbringt.
Schlüsselzahl B 197, Automatikführerschein mit Schaltkompetenz
Seit dem 01.04.2021 können beim Straßenverkehrsamt Führerscheine für Automatik mit der Schlüsselzahl B 197 beantragt werden.
Das bedeutet, ihr könnt Fahrstunden und auch die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren und müsst mind. 10 Schaltstunden während der Ausbildung durchführen und in einer kleinen Prüfung durch den Fahrlehrer eure Schaltkompetenz nachweisen. Dann dürft ihr nach der bestandenen Automatikprüfung auch Schaltwagen fahren.
Rollerführerschein ab 15 Jahre
Ab sofort können Bewerber den Führerschein AM mit 15 Jahren bundesweit erwerben. Dieser wird mit einer Schlüsselzahl im Führerschein vermerkt und gilt nur in Deutschland.
Der nächste ASF-Kurs beginnt am 14.04.2023. Wir können nur darauf hinweisen , dass es wichtig ist, sich frühzeitig verbindlich anzumelden.
Zu unseren ASF-Kursen begrüßen wir auch gerne Fahranfänger aus den umliegenden Städten, wie: Düsseldorf, Mülheim, Oberhausen aber auch Gladbeck, Bochum, Marl, Recklinghausen und Gelsenkirchen. Da unsere Fahrschule in unmittelbarer Nähe der A 40 und der A 52 liegt sind wir wirklich leicht zu finden und zu erreichen.
Wir übernehmen für euch dann die Benachrichtigung des jeweiligen Straßenverkehrsamtes bzw. der anordnenden Führerscheinbehörde. Bringt einfach das amtliche Schreiben mit und wir kümmern uns um alles Wichtige.
Seit 01.04.2014 werden in der Führerscheinprüfung Videos gezeigt! Laut TÜV Nord werden ein paar Fragen durch die Videos ersetzt. Dadurch bleibt die Anzahl der Fragen in der Prüfung unverändert.
Es werden ständig Fragen verändert oder durch Videos ersetzt, mit der APP vom Wendel-Verlag seid ihr immer auf dem aktuellen Stand!
Der Wendel-Verlag bietet unzählige Möglichkeiten (sollte jemand z. B. noch kein Smartphone besitzen gibt es Filmbögen in Papierform oder die CD für den PC) die aktuellen Fragen zu lernen.
Ab sofort könnt ihr online, mit der Fragen-Lern-Netz-APP des Wendel-Verlages, in deutsch oder den 12 Fremdsprachen, ganz easy für die Theorieprüfung lernen,
Fragebögen, Buch oder CD in deutsch oder in 12 Sprachen sind aber auch innerhalb von 3 Tagen zu erhalten.
Seit Oktober 2017 gibt es die Möglichkeit die Theorieprüfung in arabisch abzulegen.
Es gab wesentliche Änderungen in den Fahrerlaubnisklassen ab 19.Januar 2013:
Die ab 19. Januar erlangten Führerscheine sind auf 15 Jahre begrenzt und müssen bei Ablauf (wie beim Personalausweis) mit neuem Foto wieder beantragt werden!
Das Mindestalter bei Direkteinstieg Klasse A wird auf 24 Jahre festgelegt!
Klasse M (Roller ab 16 Jahre) wird umbenannt in Klasse AM.
Bisherige Motorradklasse A1 bleibt, die bisherige Klasse A (18 Jahre) heisst dann A2. Ein Aufstieg von A1 auf A2 wird vereinfacht, der Prüfling muss nur nach 2 Jahren (also mit 18 Jahren),nach gründlicher Einweisung, eine praktische Prüfung ablegen (ohne vorherige Sonderfahrten)und ohne eine Theorieprüfung!
Der Direkteinstieg A2 mit allen Sonderfahrten, Theorie- und Praxisprüfung ab 18 Jahren bleibt!
Ein Aufstieg von A1 (16 Jahre) auf die unbeschränkte Klasse A (24 Jahre) ist entweder stufenweise über A2, oder nach 8 Jahren mit reduzierten Sonderfahrten und Theorie- und Praxisprüfung möglich!
Geburtstagsgutscheine, Gutschein zu Weihnachten, Ostern oder zum Valentinstag ...,
egal zu welchem Anlass, wir gestalten ganz individuell Ihre Geschenkgutscheine rund um den Führerschein!
Ob PKW oder Motorrad, ob Schnupperstunde oder Grundbetrag, ob Lehrmaterial oder 1. Hilfekurs, wir beraten Sie gerne.
Achtung! Seit dem 06.01.2009 wird die Theorieprüfung nur noch am PC abgenommen, dadurch haben sich erneut die TÜV-Gebühren geändert! ! !
In folgenden 12 Fremdsprachen können jetzt Prüfungen ohne Aufpreis erfolgen:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch,russisch, kroatisch, spanisch, türkisch und arabisch!
TÜV-Preis in deutsch oder den 12 Fremdsprachen komplett: 21,92 €
Motorradführerschein 2022
Kleine Info für alle, die den Führerschein vor April 1980 erlangt haben: nehmt die Möglichkeit der Aufstiegsprüfung zu A2 war, damit könnt ihr dann mit ein paar Fahrstunden und einer praktischen, verkürzten Fahrprüfung eine Maschine bis 48 PS fahren und müsst keine Theorieprüfung ablegen!
Also, gebt Gas....wir freuen uns auf euch!
Kommt vorbei oder ruft an, wir informieren euch gerne!
Wie die Ausbildung verläuft ist unter Führerscheine ausführlich beschrieben. Weitere Infos, auch zu evtl. Angeboten der Firma Louis und HONDA, gibt es in unseren Fahrschulen!! Bis bald, wir freuen uns auf Euch!
Übrigens: Fotos von unseren geführten Motorradtouren mit ehemaligen Klasse-A-Fahrschülern gibt es auf facebook!
Begleitetes Fahren ab 17
Mitteilung des Straßenverkehrsamtes zum 01.09.2016:
Ab dem 01.09.2016 sind bereits bei der Antragstellung sämtliche Unterlagen mit allen erforderlichen Nachweisen (auch solche für die gewünschten Begleiter) vorzulegen. Diese Verfahrensumstellung macht es möglich, dass dann der vorläufige Nachweis der Fahrberechtigung (VNF) inklusive der Begleitperson bereits bei der Antragstellung ausgefertigt und dann zusammen mit dem Prüfauftrag an den TÜV übersandt werden kann.
Mit bestandener Prüfung erfolgt die Aushändigung der VNF durch den Prüfer. Die bisher erforderliche anschließende Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde wird dadurch entfallen. Der Führerschein wird anschließend mit Erreichen des Mindestalters an die Wohnanschrift versandt werden.
Erläuternd dazu folgende Hinweise:
Der Fahrschüler muss mindestens 16 1/2 Jahre sein. Jeder Antragsteller muss das BF 17 mit dem Antrag beantragen. Dazu sind bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Unterschriften beider Elternteile erforderlich, sowie beide Ausweise/Pässe in Kopie beizufügen. (Unsere Erfahrung hierzu: Bitte die Anträge ähnlich wie auf den Ausweisen unterschreiben, sonst nimmt das Amt die Anträge nicht entgegen!)
Falls das Sorgerecht nur einer Person obliegt, ist als Nachweis ein Sorgerechtsbeschluss bzw. bei nicht-ehelich geborenen Antragstellern eine sog. ´Negativbescheinigung´ vom Jugendamt vorzulegen.
Andere Fallkonstellationen sind vorab zu erfragen bzw. es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Zusätzlich zum Antrag BF 17 ist für jede einzutragende Begleitperson eine unterschriebene Einverständniserklärung sowie Kopien des Ausweises/Passes und des Führerscheines beizufügen.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter von 30 Jahren
mindestens 5 Jahre im Besitz einer deutschen oder EU-Führerscheinerlaubnis
nicht mehr als mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (ehem. Verkehrszentralregister) verzeichnet sein.
Die Gebühren betragen
für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis 43,40 €
für die auszufertigende Bescheinigung BF 17 8,00 €
zusätzlich je überprüfte Begleitperson 13,30 €
Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält der Fahranfänger also sofort seine VNF. Er hat sich bei jeder Fahrt davon zu überzeugen, dass seine Begleitperson den eigenen Führerschein bei sich trägt und nicht 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat bzw. unter der Wirkung eines berauschenden Mittels steht.
Mit 18 Jahren wird der eigentliche Kartenführerschein dann automatisch zugesandt (nach Aussage der Essener Fahrerlaubnisbehörde).
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